Wahlleistungen oder auch individuelle Gesundheitsleitungen
Was sind Wahlleistungen oder auch 'Individuelle Gesundheitsleistungen' ? Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: IGeL) sind Leistungen, welche durch die gesetzlichen Vorgaben nicht getragen werden und somit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen herausfallen. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden, unabhängig davon, ob Sie diese Leistungen aus Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen (z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen) oder ob eine Untersuchung zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Atteste).
Wahlleistungen in der Schwangerschaft Folgende Vorsorgeuntersuchungen gelten in der Schwangerschaft als individuelle Gesundheitsleistungen:
Zusätzlicher Ultraschall Gewünschte Untesuchungen ohne medizinische Gründe, zusätzlich zu den drei gesetzlich vorgesehenen Unterschungen
Ersttrimester-Screening Tests zum Erkennen des Down-Syndroms
Laboruntersuchung auf Toxoplasmose Infektionskrankheit, die durch Katzen oder rohes Fleisch übertragen wird und zu Missbildungen des Kindes führt.
Dopplerultraschall Zeigt die Durchblutung von mütterlichen und kindlichen Gefäßen, sowie der Plazenta und kann bei auffälligen Befunden einen Versorgungsengpass des Kindes nachweisen.
Blutzucker-Screening Untersuchung zur Erkennung des Risikos eines Schwangerschaftdiabetes.
Wahlleistungen
Abstrich auf Streptokokken
Zusätzlicher Ultraschall
3D/4D Ultraschall
Toxoplasmosetest
Blutzucker Screening
Ersttrimester Screening
Gesetzes Texte - Download
Sozialgesetz Fünftes Buch (SGB V) -Gesetzliche Krankenversicherung (821 Kbyte, PDF-Datei)
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) (1,1 Mb, PDF-Datei)