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Wahlleistungen
oder auch individuelle Gesundheitsleitungen
 

Was sind Wahlleistungen oder auch  'Individuelle Gesundheitsleistungen' ? 
Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: IGeL) sind Leistungen, welche durch die gesetzlichen Vorgaben nicht getragen werden und somit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen herausfallen. Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden, unabhängig davon, ob Sie diese Leistungen aus Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen (z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen) oder ob eine Untersuchung zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Atteste).

Wahlleistungen in der Schwangerschaft
Folgende Vorsorgeuntersuchungen gelten in der Schwangerschaft als individuelle Gesundheitsleistungen:

  • Zusätzlicher Ultraschall
    Gewünschte Untesuchungen ohne medizinische Gründe, zusätzlich zu den drei gesetzlich vorgesehenen Unterschungen
  • Ersttrimester-Screening
    Tests zum Erkennen des Down-Syndroms
  • Laboruntersuchung auf Toxoplasmose
    Infektionskrankheit, die durch Katzen oder rohes Fleisch übertragen wird und zu Missbildungen des Kindes führt.
  • Dopplerultraschall
    Zeigt die Durchblutung von mütterlichen und kindlichen Gefäßen, sowie der Plazenta und kann bei auffälligen Befunden einen Versorgungsengpass des Kindes nachweisen.
  • Blutzucker-Screening
    Untersuchung zur Erkennung des Risikos eines Schwangerschaftdiabetes.
Wahlleistungen
Abstrich auf Streptokokken
Zusätzlicher Ultraschall
3D/4D Ultraschall
Toxoplasmosetest
Blutzucker Screening
Ersttrimester Screening
Gesetzes Texte - Download
Sozialgesetz Fünftes Buch (SGB V) -Gesetzliche Krankenversicherung (821 Kbyte, PDF-Datei)
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) (1,1 Mb, PDF-Datei)